Neue Rechtslage bei Minijobs: Erklärungen von Wolfgang Büser, Rechtsexperte
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Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab 01.01.2013 von 400 auf 450 Euro. Gleichzeitig genießen Minijobber künftig mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund beantwortet wichtige Fragen zu den Neuregelungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Quelle: WDR

