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Bundesarbeitsgericht: Attest ab dem ersten Tag rechtens

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Da haben Arbeitnehmer genau hingehört: Sie müssen nun auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Viele Ärzte halten von dieser Neuerung wenig.


Quelle: WDR

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