Panorama: Gesetzeslücke: Zeitarbeit als Dauerzustand | Video der Sendung vom 11.10.2012 21:45 Uhr (11.10.2012) mit Untertitel

Ein Hausmeister im Interview.

Gesetzeslücke: Zeitarbeit als Dauerzustand

11.10.2012 ∙ Panorama ∙ Das Erste
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Zeitarbeit darf laut Gesetz nur "vorübergehend" sein. Das Problem: Was mit dem Begriff "vorübergehend" gemeint ist, wird nirgends definiert.


Bild: Screenshot NDR