REPORT MAINZ: Wahlkampf auf Staatskosten | Video der Sendung vom 17.09.2013 19:45 Uhr (17.9.2013)
Wahlkampf auf Staatskosten
17.09.2013 ∙
REPORT MAINZ ∙ Das Erste
Abgeordnete dürfen Ihre vom Bundestag bezahlten Mitarbeiter nur für die parlamentarische Arbeit einsetzen. In Wahlkampfzeiten setzen sich die Parlamentarier jedoch über das Abgeordnetengesetz hinweg. Illegal, sagen Verfassungsrechtler.
Bild: SWR
Weil Sie »Wahlkampf auf Staatskosten« gesehen haben