phoenix vor ort: Gericht untersagt AfD-Beobachtung: Eine Einordnung | Video der Sendung vom 05.03.2021 13:30 Uhr (5.3.2021) mit Untertitel
Gericht untersagt AfD-Beobachtung: Eine Einordnung
05.03.2021 ∙ phoenix vor ort ∙ phoenix
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Der Bundesverfassungsschutz darf die unter Extremismus-Verdacht stehende AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben. Eine Einodnung zu dieser Entscheidung liefert im phoenix-Interview der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam.
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