In 397 sogenannten "weißen Kreisen" der Bundesrepublik, in denen das Wohnungsdefizit auf 3% gesunken war, wurde ab 1.11.1963 die staatliche Wohnraumbewirtschaftung aufgehoben! Von diesem Zeitpunkt an konnten Mietverhältnisse gekündigt und die Mieten für Altbauwohnungen erhöht werden. Dazu wurden in jedem Land entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Die Autorin versuchte in ihrer Dokumentation aus dem Jahr 1963 am Beispiel von Flensburg zu zeigen, welche Auswirkungen das auf wen haben wird.
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