follow me.reports: Ich habe meine Familie zurückgelassen | Video der Sendung vom 20.04.2022 15:00 Uhr (20.4.2022) mit Untertitel

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Ich habe meine Familie zurückgelassen

20.04.2022 ∙ follow me.reports ∙ funk
UT
follow me.reports - Teaser

Tina war 12, als sie von Wien nach Georgien abgeschoben wurde. Mitten in der Nacht musste sie ihre Heimat verlassen. Sie konnte sich noch nicht mal von ihren Freund*innen verabschieden. Plötzlich kam sie in ein Land, das ihr fremd war. Mit 13 beschloss sie, nach Wien zurückzukehren. Ohne ihre Familie. Eine folgenschwere Entscheidung. Reporterin Hannah will erfahren, wie es Tina jetzt geht. Wie ist das Leben ohne ihre Familie? Außerdem sprechen sie mit ihrem Anwalt und treffen Tinas beste Freundin, bei der sie jetzt wohnt. Wird Tina irgendwann wieder mit ihrer Familie leben können? _______________ DIE VOLLSTÄNDIGE STELLUNGNAHME DER BEHÖRDE Die Behörde hat vor jeder Abschiebung die Verpflichtung, im Vorfeld zu prüfen, ob sich durch eventuell geänderte Umstände, die nach der Rechtskraft der Entscheidung eingetreten sind, weiterhin keine reale Gefahr einer Verletzung von Artikel 2 (Recht auf Leben), Artikel 3 (Verbot der Folter sowie unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe) sowie Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK ergeben hat. Diese Prüfung fand sowohl im Oktober 2020 als auch erneut am 25. Jänner 2021 – drei Tage vor der Abschiebung – statt. Die Familie war spätestens seit der letzten rechtskräftigen Entscheidung im Jahr 2019 – aber auch bereits davor – dazu verpflichtet, ehestmöglich auszureisen. Dass es erst im Jänner 2021 zur tatsächlichen Außerlandesbringung gekommen ist, liegt nur daran, dass sich die Mutter beharrlich und nachweislich geweigert hat, ihrer Ausreiseverpflichtung nachzukommen und sich die Mutter mit den beiden Kindern der Abschiebung entzogen hat. Es kann in einem demokratischen Rechtsstaat nicht akzeptiert werden, dass man durch rechtswidriges Verhalten Vorteile erhält, die man nicht hätte, wenn man sich an die Gesetze gehalten hätte. Das BFA wird auch aus diesem Grund Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beachtung des Kindeswohls nimmt – wie auch in allen anderen Verfahrensschritten – bei Außerlandesbringungen einen hohen Stellenwert ein. Dabei ist die oberste Prämisse, dass die Auswirkungen auf das Familienleben so gering wie möglich gehalten werden und es zu keiner Zeit zu einer Trennung von den Eltern(teilen) kommt. Familien mit Kindern werden im Vorfeld einer geplanten Außerlandesbringung bis zum Abflug in der Familienunterkunft Zinnergasse in dort zur Verfügung gestellten familiengerechten Wohnungen untergebracht. Bei Bedarf erhalten sie dort beispielsweise auch kindgerechtes Essen und die notwendige Babyausstattung (Windeln etc.). Im Fall der Familie T. war die Unterbringung in der Familienunterkunft Zinnergasse notwendig, weil sich die Mutter mit den beiden Töchtern bereits mehrmals der Abschiebung entzogen hatte. _______________ Mehr Video zum Thema “Menschen & Storys” ? Hier geht’s zur passenden Playlist: https://youtube.com/playlist?list=PL876ej2aqMxnJb2QnMnqmkil88fAqHuJ8 IM VIDEO: Hannah auf Instagram: https://www.instagram....


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