Ausbildung bei der Polizei: Endlich auch für trans* Personen? | reporter | Video der Sendung vom 18.07.2022 10:46 Uhr (18.7.2022) mit Untertitel

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Ausbildung bei der Polizei: Endlich auch für trans* Personen? | reporter

18.07.2022 ∙ reporter ∙ funk
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Männer brauchen mindestens einen Hoden und Frauen dürfen keine Brustimplantate haben - das waren bis vor kurzem Voraussetzungen, um eine Ausbildung bei der Polizei machen zu können. Diese Regelung diskriminierte trans* Menschen. Und deswegen wurde sie 2021 gestrichen - trotzdem gibt es noch Probleme bei der Polizei. ❓ Was hat sich geändert? 2021 kam die neue Polizeidienstvorschrift 300 heraus, die trans* Menschen den Weg für eine Polizeiausbildung freimacht. In den neuen Regeln finden Dinge wie bestimmte Geschlechtsteile oder die Geschlechtsidentität keine Erwähnung mehr. Diesen Prozess hat Polizist Joschua mit angestoßen, indem er dazu recherchiert und eine Diplomarbeit verfasst hat. Auch der Bundestag hat sich dann damit beschäftigt. 👮‍♂️ Wie ist der Ist-Zustand? Grundsätzlich dürfen trans* Menschen seit den neuen Regeln endlich eine Ausbildung bei der Polizei machen. So auch Leila. Sie ist gerade im praktischen Teil ihrer dreijährigen Ausbildung. Normalerweise kann beim Medizincheck die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, worunter dann auch eine Hormontherapie fällt, ein Ausschlusskriterium sein. Aber das nur, wenn diese Einnahme körperliche Einschränkungen mit sich bringt. Das tun Hormontherapien in der Regel nicht. Ärzt:innen können das aber individuell entscheiden. Leila hatte Glück mit ihrer prüfenden Ärztin, denn die kannte sich mit trans* Themen aus. So läuft das aber nicht bei allen trans* Menschen. 👨‍⚖️ Was, wenn es nicht so problemlos läuft: Anders als bei Leila sah es bei Marie (Name geändert) aus. Sie wurde nicht einmal zum Auswahlverfahren für die Polizei-Ausbildung eingeladen, obwohl sie alle Voraussetzungen erfüllte. Als Grund wurde u.a. ihre Hormontherapie oder mögliche zukünftige Operationen genannt. Gegen die Ablehnung hat sie geklagt. Das Verwaltungsgericht hat Marie Recht gegeben und stellt klar: Die Bundespolizei hat keinen Spielraum und muss die neue PDV 300 anwenden. Marie hätte zu einem Auswahlverfahren eingeladen werden müssen. ⚠️ Was tun, wenn mir so etwas passiert? Widerspruch einlegen und sich Hilfe holen! Es gibt Beratungsstellen, die dir helfen können, zum Beispiel VelsPol (Verband queerer Polizeibediensteter in Deutschland): https://www.velspol.de/ Zur Not wie Marie gegen die Entscheidung klagen, denn: Es gibt eine neue PDV 300 und die Polizei muss diese auch anwenden. - Auch die Antidiskriminierungsstelle kann man jederzeit kontaktieren: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/startseite/startseite-node.html - Im Beitrag genannter Artikel: "Kündigung nach Transition: Polizei muss Azubi weiter beschäftigen": https://www.queer.de/detail.php?article_id=42014 - Polizei-Selbsteinschätzung zur Polizeidiensttauglichkeit (Achtung: PDF-Download): https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/KarriereBeruf/PolizeidiensttauglichkeitInformationsblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=9 - Infos zur alten & neuen Polizeidienstvorschrift 300: https://www.velspol.de/index.php/90-velspol-news/366-neue-einstellungs...


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