ARD Sondersendung: Bundesverfassungsgericht live: Wird die NPD verboten? | Video der Sendung vom 01.03.2016 09:55 Uhr (1.3.2016) mit Untertitel

Bundesverfassungsgericht live: Wird die NPD verboten?

Bundesverfassungsgericht live: Wird die NPD verboten?

01.03.2016 ∙ ARD Sondersendung ∙ Das Erste
ARD-Sondersendung

Am 1. März ist Verhandlungsauftakt im NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe. Insgesamt sind zunächst drei Tage angesetzt. Es ist ein historischer Prozess, weil es Parteiverbotsverfahren wegen der hohen rechtlichen Hürden äußerst selten gibt. Der Antrag des Bundesrates ist auch politisch sehr umstritten. Das Erste überträgt den Beginn der Verhandlung mit der Einführung von Gerichtspräsident Prof. Andreas Voßkuhle live. Anschließend erläutert ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam mit Filmbeiträgen und im Gespräch mit Prof. Friedhelm Hufen von der Uni Mainz die rechtlichen Knackpunkte in Sachen Parteiverbot. Wie sieht es diesmal aus beim Thema staatliche V-Leute, an dem das erste NPD-Verfahren 2003 gescheitert ist? Was genau sind die hohen Hürden, die man für ein Parteiverbot nehmen muss? Welche Rolle spielen die aktuellen Ereignisse mit Anschlägen auf Asylbewerberheime und der Einschüchterung von Kommunalpolitikern?


Bild: ARD