BR24live: Cannabis-Regeln für Bayerns Volksfeste, Biergärten und andere Außen-Gastro | Video der Sendung vom 16.04.2024 15:48 Uhr (16.4.2024) mit Untertitel

ILLUSTRATION - 10.04.2024, Bayern, München: Ein Mann hält einen Joint vor der Kulisse des Monopteros im Englischen Garten. Seit Ostermontag gelten weite Teile des umstrittenen Cannabisgesetzes. Damit ist fortan für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Verboten bleibt Kiffen allerdings im öffentlichen Raum unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite zu solchen Einrichtungen. (zu dpa: «Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten») Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

BR24live: Cannabis-Regeln für Bayerns Volksfeste, Biergärten und andere Außen-Gastro

16.04.2024 ∙ BR24live ∙ BR.de
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Die Bayerische Staatsregierung will den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit weiter einschränken. Dazu hat der Ministerrat mit Vertretern der Kommunen im Kabinett beraten. Unter anderem soll der Konsum auf Volksfesten verboten werden. Alle Infos dazu


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bis 16.04.2026 ∙ 15:48 Uhr