hr Retro | Archivschätze : Sicherung geparkter Wagen | Video der Sendung vom 25.05.1965 19:00 Uhr (25.5.1965) mit Untertitel
Sicherung geparkter Wagen
25.05.1965 ∙ hr Retro | Archivschätze ∙ hr
UT
Eine Büroklammer genügt, um einen BMW 1500 zu stehlen. Der 1961 in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) neu aufgenommene Paragraph 38a bestimmt, dass Autos eine hinreichend wirkende Sicherungseinrichtung haben müssen. Das Abschließen der Türen und das Abziehen des Zündschlüssels reichen nicht aus. Das Lenkradschloss gilt als brauchbare Autosicherung.
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