Arbeiterinnen, die in Zweibrücken wohnen und in Einöd in einer Zigarrenfabrik arbeiten, müssen ca. 1km zu ihrem Betrieb zu Fuß gehen. Aufgrund eines überholten Gesetzes darf der städtische Omnibus, der im Berufsverkehr eingesetzt ist, nicht über Stadt- bzw. Landesgrenzen fahren.