Blaulichtkanal: Mit Blaulicht zum Gerätehaus? Deutsche Gesetze für Hilfskräfte! | Video der Sendung vom 15.11.2020 18:00 Uhr (15.11.2020) mit Untertitel

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Mit Blaulicht zum Gerätehaus? Deutsche Gesetze für Hilfskräfte!

15.11.2020 ∙ Blaulichtkanal ∙ funk
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Blaulichtkanal - Teaser

Du kennst das: Der Melder geht und du musst dich beeilen, um schnell am Feuerwehrgerätehaus anzutreffen. Wie machst du aber auf dich aufmerksam? Blaulicht? Schilder? Blinklicht? Natürlich gibt es in Deutschland Gesetze, an die auch jeder sich halten muss. Doch es gibt auch Ausnahmen! Wir verraten dir heute, in welchen Situationen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen darfst und was es dabei zu beachten gibt! ACHTUNG! Dieses Video stellt keine Rechtsberatung dar. Solltest du rechtliche Fragen zu dem Thema haben, wende dich an einen Anwalt! Das darfst du, wenn du alarmiert wurdest: Mit angeschaltetem Blinker zum Gerätehaus fahren: NEIN Mit Dachaufsetzerschild zum Gerätehaus fahren: JA Mit Blaulicht zum Gerätehaus fahren: NEIN Mit Blaulicht eine Unfallstelle absichern: NEIN Gegen die StVo verstoßen: Bedingt (abwägen) Sonderrechte besitzen Personen von:* -Bundeswehr -Bundespolizei -Feuerwehr -Katastrophenschutz -Polizei -Zolldienst -Rettungsdienst Wegerechte besitzen diese Personen, wenn:* -Menschenleben gerettet werden müssen -Gefahr abgewendet werden muss -Verfolgungen stattfinden -Sachwerte erhalten werden müssen Diese sind nur in Kombination von Martinshorn und Blaulicht zu benutzen *Dies bestimmt den Einsatz von hoheitlichen Aufgaben!


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