follow me.reports: Diskriminierung wegen Affenpocken | Video der Sendung vom 31.08.2022 15:00 Uhr (31.8.2022) mit Untertitel

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Diskriminierung wegen Affenpocken

31.08.2022 ∙ follow me.reports ∙ funk
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Seit Mai 2022 treten in Europa und Deutschland Fälle von Affenpocken auf. Einer Viruserkrankung, die durch engen körperlichen Kontakt übertragen werden kann. Aktuell sind 2916 bestätigte Fälle in Deutschland gemeldet. Laut RKI sind die meisten Betroffenen Männer, die sexuelle Kontakte mit anderen Männern hatten. Seit das bekannt ist, warnen Stimmen wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach davor, Homosexuelle im Zusammenhang mit Affenpocken zu stigmatisieren. Unser Protagonist Fabian (33) sagt, er habe trotzdem Stigmatisierung erlebt. Diese Erfahrung teilte Fabian auf Instagram. Denn er hat Sorge, dass Schwule im Rahmen der Affenpocken wieder ausgegrenzt werden könnten. Robin trifft Fabian in Berlin und will von ihm wissen, wie die Erkrankung für ihn war, was er mit dem Gesundheitsamt erlebt und warum ihn das verletzt hat. Außerdem treffen die beiden Fabians Arzt und lassen sich von ihm eine Einschätzung zu dem Thema geben. _______________ Hier das ganze Statement des Gesundheitsamts: FMR: Was ist das Ziel eines Anrufs des Gesundheitsamts bei einem Fall von Affenpocken? Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, bei meldepflichtigen Krankheiten zu ermitteln. Das besagt das Infektionsschutzgesetz. Dazu gehört bereits ein Verdacht – hier auf eine Affenpockenerkrankung. Das gilt erst recht bei einem Nachweis von Affenpocken. Nach dem aktuellen Wissenstand ist für eine Übertragung des Erregers ein enger Kontakt erforderlich. Diese Kontakte muss das Gesundheitsamt ermitteln um Infektionsketten wirksam zu unterbindenNur so kann es gelingen, den aktuellen Ausbruch in Berlin und in ganz Deutschland zu begrenzen. Das jedenfalls ist das Ziel. Mögliche Infektionen müssen deshalb rechtzeitig erkannt und es müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Dazu werden die erhobenen Daten in einem standardisierten Ermittlungsbogen der verwendeten Fachsoftware SurvNet des RKI eingetragen und dann anonymisiert an das RKI weitergegeben. Die Zahl der Infizierten soll erfasst werden, aber auch der Krankheitsverlauf, die Ansteckungsgefahr für enge Kontaktpersonen – besonders problematisch sind Kontakte zu vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie Säuglingen/Kindern, immungeschwächten Personen -- und mögliche Risikofaktoren im Krankheitsverlauf der infizierten Person. Schließlich will das RKI durch den Ermittlungsbogen prüfen, ob eine Impfprävention eingeführt werden sollte. Ein weiteres Ziel ist, die betroffenen Personen zu informieren über die Dauer der Ansteckungsfähigkeit, der Übertragungswege und Empfehlung zur Isolation. Das Gesundheitsamt erfasst auch die Kontakte der potenziell infizierten Person und ermittelt für diese das Infektionsrisiko. Zum Schutz anderer Personen kann es in Einzelfällen ein Tätigkeitsverbot aussprechen. FMR: Welche Fragen stellen Sie bei einem solchen Anruf in der Regel? Gibt es einen geregelten Fragenkatalog für diese Anrufe? Wenn ja, können Sie mir diesen zusenden? Die Ermittlung ist fallbezogen, da unterschiedliche Übertragungen und Übertrag...


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