REPORT MAINZ: BfArM in der Kritik | Video der Sendung vom 08.08.2017 21:45 Uhr (8.8.2017) mit Untertitel

Klage auf Zulassung von Sterbehilfe zurückgewiesen

BfArM in der Kritik

08.08.2017 ∙ REPORT MAINZ ∙ Das Erste
UT

Menschen in extremen Leidenssituationen dürfen in Würde sterben, entschied vor kurzem das Bundesverwaltungsgericht. Der Staat muss ihnen dabei helfen, das tödliche Betäubungsmittel zu erwerben.


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